"Gipfeltreffen": das Vereins- und Gruppenspecial auf der Gemeindealpe

am 08. & 09. Juni 2024

Seid dabei, wenn es am 08. und 09. Juni 2024 zum ersten Mal "Gipfeltreffen" heißt!

Packt eure Vereinsmitglieder und Freunde ein, denn wir laden euch zu einem unvergesslichen Tag voller Abenteuer und Gemeinschaft auf der Gemeindealpe ein! Erlebt gemeinsam mit anderen Vereinen und Gruppen eine spannende Zeit inmitten der atemberaubenden Alpenlandschaft.

Erlebt mit uns:

  • Mountaincarts: Rasant bergab sausen auf einer gut ausgebauten 4,6 km langen Strecke
  • Wandern: Einzigartige Ausblicke genießen bei Wanderungen auf malerischen Wegen.
  • Crawler-Parcours: Testet euer Können auf dem neuen Offroad-Parcours mit ferngesteuerten Modellautos!
  • Gastronomie am Gipfel: Entspannt und stärkt euch in unserem gemütlichen Bergrestaurant Terzerhaus.


Und das Highlight dieses besonderen Tages? Wenn ihr euch als Gruppe von mindestens 20 Teilnehmern anmeldet, erhaltet ihr 3 zusätzliche Tickets für die Berg- und Talfahrt gratis dazu (gültig für Liftfahrten und Mountaincartfahrten)! Aber Achtung, diese Aktion gilt nur bei vorheriger Anmeldung.

Reist praktisch und umweltfreundlich mit der Mariazellerbahn nach Mitterbach und spaziert gemütlich zur Gemeindealpe.

Meldet eure Gruppe jetzt an unter gemeindealpe@niederoesterreichbahnen.at und seid dabei beim Gipfeltreffen auf der Gemeindealpe!

Wir freuen uns auf euch!

Rechtlicher Hinweis: Die kostenlose Stornierung von Einzel- sowie Gruppentickets ist bis 7 Wochentage vor Fahrtantritt per E-Mail an gemeindealpe@niederoesterreichbahnen.at, telefonisch unter +43 2742 360 990-1000  direkt im Infocenter der Niederösterreich Bahnen möglich. Nach diesem Zeitraum ist die Rückerstattung von Einzel- und Gruppentickets aus sämtlichen Gründen, insbesondere einer sachlich gerechtfertigten Betriebseinstellung bzw. Betriebsunterbrechung der Bergbahnen Mitterbach aufgrund von schlechten Witterungsverhältnissen (z.B. Sturm, Hagel), einer behördlichen Schließung aufgrund einer Pandemie/Epidemie oder Vorliegen eines technischen Gebrechens, sowie darüber hinaus einer unvorhergesehenen Verhinderung des*der Kund*in durch Verletzung oder Krankheit oder Schlechtwetter, ausgeschlossen.